Das Kasseler Dokfest wird 2023 in hybrider Form geplant. Filmprogramm und Vorträge werden vor Ort und online auf unserer VoD-Plattform präsentiert. Das Online-Filmangebot wird geogeblockt, zeitlich begrenzt und kopiergeschützt umgesetzt. Den Filmemacher*innen wird freigestellt, sich gegen eine Onlinepräsentation zu entscheiden.
Für die Programmauswahl muss jede Arbeit separat angemeldet werden, wobei Einzelpersonen maximal fünf Projekte einreichen können. Die ein gereichten Arbeiten müssen 2022 oder 2023 produziert worden sein und als Streaminglink, der auch downloadbar ist, über eine Videoplattform eingereicht werden (zeitlich unbegrenzt, nicht via Wetransfer oder Dropbox). Trailer werden nicht als Einreichung akzeptiert. Arbeiten, die bereits im Vorjahr eingereicht wurden, können nicht erneut eingereicht werden. Auch Bildmaterial muss online hochgeladen werden. Ist die Originalfassung der Einreichung weder Deutsch noch Englisch, muss die Arbeit in einer der beiden Sprachen untertitelt sein. Für eingereichte Installationen benötigen wir eine Projektskizze, eine Technikliste, eine Kostenkalkulation für die Realisierung sowie, soweit möglich, eine Videodokumentation und Fotos. Vorschläge für die Fachtagung interfiction müssen über www.interfiction.org angemeldet werden.
Wir erheben keine Einreichgebühr.
Einreichungen sind ab Ende April 2023 möglich, Einsendeschluss für alle Sektionen ist der 7. Juli 2023.
Die Entscheidung über die Auswahl der Arbeiten wird bis Ende Oktober per E-Mail mitgeteilt. Von ausgewählten Arbeiten fordern wir eine Vorführkopie in bestmöglicher Qualität an und laden die Autor*innen und Künstler*innen nach Möglichkeit zur Diskussion nach Kassel ein und zahlen eine entsprechende Leihmiete. Für das Programm ausgewählte Arbeiten werden akkreditierten Fachbesucher*innen zur individuellen Sichtung bereitgestellt, es sei denn, der*die Einreicher*in widerspricht dem ausdrücklich.
Transport und Zoll
Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport eingereichter Materialien kann keine Haftung übernommen werden. Sendungen aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, müssen den Hinweis tragen: „Keine kommerzielle Nutzung. Vorübergehende Verwendung für kulturelle Zwecke. Kein Handelswert = 0 Euro“. Falsch verzollte Sendungen werden nicht akzeptiert. Die Kosten für den Hinversand der Vorführkopien gehen zu Lasten des Einsenders / der Einsenderin. Die Kosten für den Rückversand der Vorführkopien übernimmt das Festival. Die Vorführmaterialien sind während des Festivals mit ihrem Kopienwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind bis spätestens 10 Tage nach der Rücksendung geltend zu machen.
Nutzungsrechte und Archivierung
Die für das 40. Kasseler Dokfest eingereichten Sichtungskopien und Materialien verbleiben im Archiv des Festivals. Die aufgenommenen Arbeiten sind ausschließlich für wissenschaftliche und kuratorische Zwecke einsehbar. Für die Festival-Kommunikation überlassen die Einreicher*innen dem Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest Text und Bildmaterial. Dieses kann u.a. im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des Kasseler Dokfestes verwendet werden. (Das Kasseler Dokfest behält sich jedoch vor, eigene Texte zu verfassen.) Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher*innen, dass sie über die
Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzent*innen, Verleiher*innen oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.