Gute Neuigkeiten!
Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat ihre Richtlinien überarbeitet. Mit der Neufassung des Filmförderungsgesetzes wurden wichtige Verbesserungen für den Kurzfilm erreicht. So wurde z.B. die Längendefinition eines Kurzfilmes auf 30 Minuten erweitert. Das EMAF in Osnabrück, aber auch das Kasseler Dokfest mit Schwerpunkt auf experimentelle, künstlerische und dokumentarische Filme, sind in die Liste der „Referenzfestivals“ aufgenommen. Filmemacher/innen aus Deutschland können bei beiden Festivals Punkte sammeln und sich für die Förderung durch die FFA qualifizieren. Allgemeine Informationen bei der AG Kurzfilm unter http://www.ag-kurzfilm.de/de/ffg.html und bei der nächsten Ausschreibung des Kasseler Dokfestes ab Mitte April.